Cookies sind im Wesentlichen kleine Speicherdateien, die Ihr Surferlebnis auf einer bestimmten Website personalisieren. Diese Dateien können Ihnen den Zugriff auf die sicheren Bereiche der Website erleichtern oder es einem Webshop ermöglichen, Ihre Artikel im Warenkorb usw. zu speichern. Bestimmte Cookies sind auch auf die Erfassung von Verhaltensdaten für gezielte Werbung spezialisiert. Diese Cookies werfen für die Benutzer viele Datenschutzbedenken auf, und daher zielt das jüngste EU-Urteil darauf ab, diese zu regulieren.
Beachten Sie, bezüglich Ihrem Website Design, dass vorab markierte Zustimmungen zu Cookies unter EU-Recht nicht erlaubt sind
Ende 2019 erteilte der Europäische Gerichtshof Internetnutzern die Befugnis zur aktiven Zustimmung zur Verwendung von Web-IDs wie Cookies. Es handelt sich um eine Änderung des EU-Cookie-Gesetzes von 2002, die die Zustimmung des Benutzers zu Cookies sicherstellte. Die milde Auslegung des Gesetzes von 2002 machte es dem Benutzer jedoch schwer, auf die Datenschutzrichtlinie zuzugreifen. Sie würden ausnahmslos zustimmen, ohne die Konsequenzen aktiv zu kontrollieren.
Was bedeutet das für Ihr Website Design?
Die Websites von EU-Unternehmen oder für EU-Zielgruppen müssen aktiv Folgendes sicherstellen, sobald sich der Benutzer auf der Website anmeldet bzw. diese besucht:
- - Erhalten Sie aktiv die Zustimmung der Benutzer zur Verwendung von Cookies?
- - Ermöglichen Sie Benutzern den Zugriff auf die Website, auch wenn sie die Nutzungsrichtlinien für Cookies ablehnen?
- - Verfügen Sie über einen transparenten Mechanismus, mit dem Benutzer ihre Zustimmung zur Verwendung von Cookies widerrufen können?
- - Es sind keine vorab angekreuzten Kästchen erforderlich, und Benutzer müssen manuell die Art der Cookies auswählen, die sie speichern möchten?
Wenn Sie diese Fragen mit Ja beantworten können, hat Ihre Internetagentur ihren Job richtig erledigt. Sollten Sie nur eine Frage davon mit Nein beantworten, sollten Sie Bulldog Design kontaktieren.
Das folgende Bild zeigt ein Beispiel dafür, wie Ihre Cookie-Verwendungserklärung aussehen soll.
Bulldog Design stellt die vollständige Konformität Ihres Website-Designs sicher, dass den EU-Datenschutzgesetzen unterliegt. Bitten Sie unser Team, Sie durch weitere Weblösungen für Ihr Unternehmen zu führen.
Eine kurze Zeitleiste
Das EU-Cookie-Gesetz von 2002 war seiner Zeit ein Gesetz voraus, um eine faire Nutzung und Speicherung von Benutzerdaten durch das Unternehmen über das Internet sicherzustellen.
Ein Jahrzehnt später betraf der Fall Planet49 2013 eine deutsche Verbraucherorganisation, die illegale Konsequenzen der vorab angekreuzten Verwendung von Cookies von Drittanbietern für gezielte Werbung geltend machte. Sie argumentierten, dass die Autorisierung keine ausdrückliche Zustimmung des Benutzers beinhaltete.
Mit der Verabschiedung der Allgemeinen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) im Jahr 2018 - dem umfassendsten Gesetz zum Schutz der Privatsphäre von Nutzern - sind die Unternehmen gesetzlich verpflichtet, die Nutzer darüber zu informieren, wie ihre persönlichen Daten erfasst werden. Wenn die Dienstanbieter das jüngste Urteil und die DSGVO gemeinsam lesen, müssen sie ihre Benutzer auch darüber informieren, wie lange die Cookies funktionieren würden und ob Dritte Zugriff auf die gesammelten Daten hätten.